Ersatzwahl in den Gemeinderat vom 22. September 2024

30. April 2024

Aufgrund des vorzeitigen Rücktritts von Gemeinderat Stefan Egger ist eine Ersatzwahl für

 

ein Mitglied des Gemeinderates für den Rest der Amtsdauer 2023 - 2027

 

durchzuführen. Der Wahlgang findet am 22. September 2024 statt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang wird am 24. November 2024 durchgeführt.

 

Kandidatinnen und Kandidaten für die offizielle Namenliste müssen gemäss dem Gesetz über das Stimm- und Wahlrecht bis zum 29. Juli 2024 dem Gemeinderat Münsterlingen schriftlich gemeldet werden. Die Vorschläge haben Name, Vorname, Geburtsdatum, Heimatort, Beruf und Wohnadresse zu beinhalten. Ferner sind sie von mindestens zehn in der Gemeinde Münsterlingen wohnhaften Stimmberechtigten zu unterzeichnen und vom Vorgeschlagenen selbst mit seiner Unterschrift zu bestätigen. Die Unterschriften können nachträglich nicht zurückgezogen werden.

Formulare für die Wahlvorschläge können bei der Gemeinderatskanzlei bezogen werden (071 686 85 44 oder gemeinde@muensterlingen.ch).

Es sind auch Personen wählbar, die nicht auf dieser Liste aufgeführt sind, sofern sie die Auflagen gemäss Gesetz über das Stimm- und Wahlrecht erfüllen.

 

Auskünfte über die Behördentätigkeit erteilt Ihnen der Gemeindepräsident Hans-Jörg Saner (071 686 85 45).